Mietverwaltung

Bei der Mietverwaltung handelt es sich um die Wohnungsverwaltung einer vermieteten Immobilie mit mehreren Wohneinheiten für den Eigentümer. Als Hausverwaltung handeln wir als verlängerten Arm des Vermieters zu dessen vollständiger Entlastung. Der Eigentümer der Immobilie wird von der umfangreichen Arbeit völlig entlastet, aber umfassend und qualifiziert informiert. Er trifft Entscheidungen, wir als seine Hausverwaltung setzen um. Beachtet werden bei der Ausübung der Mietverwaltung die mietrechtlichen Gesetzte und Verordnungen.

  • Beratung und Betreuung der Eigentümer in allen Belangen der Hausverwaltung
  • Korrespondenz und Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
  •  Verhandlungen mit Behörden und Lieferanten/ Überwachung von Dienstleistern
  • Buchung und Kontrolle der Miet-, Pacht-, und Nebenkostenzahlungen
  • Anmahnung und Betreibung etwaiger Zahlungsrückstände
  • Einleitung und Durchsetzung von Mahn- und Klageverfahren
  • Berechnung von Miet- und Pachterhöhungen, sowie Durchsetzung von Erhöhungen
  • Entgegennahme von Miet- und Pachtsicherheiten wie Kaution und Anlagen
  • Erstellung der Jahresabrechnung für Eigentümer und Nebenkostenabrechnungen für Mieter