WEG- Verwaltung

Verwaltungsobjekte werden im Interesse der Eigentümer, mit dem Ziel des bestmöglichen Ertrags und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwaltet- dies ist die Pflicht eines jeden WEG- Verwalters. Wir möchten darüber hinaus mit der langfristigen Werterhaltung Ihres Objektes zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen. Mit Einfühlvermögen, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen kümmern wir uns als Hausverwaltung.

Mietverwaltung

Bei der Mietverwaltung handelt es sich um die Wohnungsverwaltung einer vermieteten Immobilie eines Eigentümers. Als Hausverwaltung handeln wir als verlängerten Arm des Vermieters zu dessen vollständiger Entlastung. Der Eigentümer der Immobilie wird von der umfangreichen Arbeit völlig entlastet, aber umfassend und qualifiziert informiert. Er trifft Entscheidungen, wir als seine Hausverwaltung setzen um. Beachtet werden bei der Ausübung der Mietverwaltung die mietrechtlichen Gesetze und Verordnungen.

Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung kommt ausschließlich bei einer vermieteten Eigentumswohnung zum Tragen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung zur Wohneigentumsverwaltung. Das Gemeinschaftseigentum grenzt sich vom Sondereigentum ab und muss genau definiert werden. Das Sondereigentum gehört nur einem Eigentümer z.B. Garage oder Hobbyraum.